Psychologin Sally Schulze

Sally Schulze

Dipl.-Psychologin


Der Weg in eine Verbeamtung ist oft lang und für viele Menschen, die einen Beruf mit Verbeamtungsmöglichkeit wählen, ist die Arbeitsplatzsicherheit ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung für den Beruf. Um verbeamtet zu werden, ist natürlich als erstes einmal die Berufsausbildung bzw. ein Studium notwendig. Es ist ja auch verständlich, dass der der Bund bzw. die Bundesländer gewisse Qualifikationen voraussetzen, bevor sie in Betracht ziehen eine Person zu verbeamten.

Neben sen fachlichen Qualifikationen gibt es noch weitere Eigenschaften, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Verbeamtung herangezogen werden dürfen. Hier kommt die Gesundheitsprüfung ins Spiel. Es soll überprüft werden, ob die, zur Verbeamtung qualifizierte Person auch dauerhaft in der Lage sein wird den Beruf auszuüben. Ganz grob gesagt möchte der Staat sich davor schützen Aufgaben an Personen zu übertragen, die absehbar nicht in der Lage sein werden die Aufgaben auszuführen. Oder anders gesagt: kranke Menschen sollen aussortiert werden und nur "Gesunde" sollen in den Dienst genommen werden.

Nun bin ich keine Juristin und kann nicht herleiten, warum das erlaubt ist. In der freien Wirtschaft ist es nämlich so, dass Bewerber:innen nicht im Einstellungsgespräch nach der gesundheitlichen Situation, vorangegangenen Erkrankungen oder einem Kinderwunsch befragt werden dürfen. Aber der Staat behält sich dieses Recht vor.

Was sage ich beim Amtsarzt?

Leider kommt hinzu, dass die Bewertungskriterien, die bei der Untersuchung zu Grunde gelegt werden, nicht transparent sind. Ich kann also nirgends nachschauen, mit welcher Erkrankung ein Anwärter als dauerhaft leistungsfähig eingestuft wird, und wer aussortiert wird. Und auch wenn die Eignung für den Dienst vorliegt, folgt dann ja noch die Prüfung durch die private Krankenversicherung. Und die kann sich als Unternehmen der privaten Wirtschaft immer vorbehalten ihr Produkt "Krankenversicherung" nicht an einen Kunden zu verkaufen, dessen Risiko sie als zu hoch bewertet.

Also steht man dann doch schnell mit dem schwarzen Peter da, wenn psychische Erkrankungen in der Vergangenheit dokumentiert sind. Also was tun?

Hier hilft nur frühzeitig bei psychischen Problemen aktiv zu werden. Psychische Erkrankungen haben fast immer im Vorfeld eine Phase, in der es einer Person schlecht geht oder viele Belastungen vorliegen, aber die Person das noch kompensieren kann und weiterhin die selbe Leistung bringt wir im gesunden Zustand. Oder die Leistung ist zumindest so gut, dass en niemand merkt, außer die betroffene Person selbst.

Coaching ist keine Therapie

Hier kann ein psychologisches Coaching (Option 4 in meiner Auswahl) ansetzen. Bei einem Coaching identifizieren wir, wie Du aktuell eine belastende Situation bewältigst und wie die Deine Bewältigung verändern kannst, sodass sie langfristig tragfähig ist. Coaching ist ressourcenorientiert und es beinhaltet keine Diagnostik. Diagnostik, also die Feststellung einer Erkrankung ist Teil einer Heilbehandlung. Ich bin zwar als Psychologische Psychotherapeutin grundsätzlich qualifiziert Heilbehandlungen anzubieten, mache das aber als Teil meines Onlineangebots nicht.

Ein weiterer Tipp, den ich Dir noch geben kann, wenn es um das Thema Amtsarzt und Verbeamtung geht, ist Dich bei einer Gewerkschaft beraten zu lassen. Verdi zum Beispiel hat eine eigene Abteilung für die Vertretung der Interessen von Beamtinnen und Beamten. Natürlich kann auch eine individuelle anwaltliche Beratung hilfreich sein, oft macht aus meiner Erfahrung aber die Beratung bei so einer Interessenvertretung als erster Schritt Sinn, da dort auch häufig spezialisierte Anwältinnen und Anwälte empfohlen werden können.

Natürlich kannst Du mein psychologisches Coaching auch verschenken. Buche einfach eine Stunde und leite den Link für die Onlinesession an den oder die Beschenkte weiter.






Aktualisiert am: 13. Mai 2025


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